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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 32.15

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 32.15
Datum
29.06.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ müssen somit nicht offengelegt werden. Internationale Beziehungen im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sind auch solche der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Union. Das Gesetz räumt der informationspflichtigen Stelle einen Beurteilungsspielraum in der Frage ein, was nachteilige Auswirkungen auf dieses Schutzgut sind.
Schlagwort
Interessenabwägung, Begriffsbestimmung, Internationale Beziehungen
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7 C 32.15 - 29.06.2016
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang