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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 11.14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 11.14
Datum
10.09.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bestätigt im Berufungsverfahren die Entscheidung der Vorinstanz. Diese hatte festgestellt, dass Unterlagen eines Verfahrens vor dem internationalen Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten im Fall „Atomausstieg Bundesregierung gegen Vattenfall“ nicht offengelegt werden müssen. Es begründete dies mit nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen und einem überwiegenden Geheimhaltungsinteresse. Das Oberverwaltungsgericht erläutert, dass auch Beziehungen zu zwischen- oder überstaatlichen Organisationen von dem im Umweltinformationsgesetz verankerten Ausnahmetatbestand der "internationalen Beziehungen" umfasst sind.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Interessenabwägung, Internationale Beziehungen
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12 B 11.14 - 10.09.2015
Quelle
Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
Verfahrensgang