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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 24.15

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 24.15
Datum
29.06.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Einem Journalisten wird Einsicht in ein Gutachten über die politische Belastung ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums in der NS-Zeit gewährt, soweit die Mitarbeiter bereits verstorben sind. Der postmortale Persönlichkeitsschutz gebietet es - anders als von der Vorinstanz entschieden - nicht, den Zugang zu diesen Unterlagen während eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Tod zu sperren. Die Herausgabe von Angaben zu noch lebenden Mitarbeitern steht unter dem Vorbehalt der Einwilligung der Betroffenen. Ein entsprechendes Drittbeteiligungsverfahren ist immer dann durchzuführen, wenn ein Versagungsgrund durch eine solche Einwilligung überwunden werden kann. Das Urteil befasst sich ausführlich mit dem Personalaktenbegriff sowie mit dem Verhältnis zwischen Informationsfreiheitsgesetz und dem Bundesbeamtengesetz. Das Informationsfreiheitsgesetz erstreckt seinen Regelungswillen auch auf die hier relevanten Personalaktendaten, beide gesetzlichen Bestimmungen stehen also nebeneinander. Das Bundesverwaltungsgericht nimmt auch presserechtliche Erwägungen vor.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Aussonderungen, Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung
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7 C 24.15 - 29.06.2017
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang