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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 1541/11

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 1541/11
Datum
26.09.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Zugang zu den von der informationspflichtigen Stelle geschwärzten Teilen eines Gutachten zur Bewertung der Ehrwürdigkeit ehemaliger Mitarbeiter eines Bundesministeriums im Hinblick auf die Zeit des Nationalsozialismus. Die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten steht dem entgegen; außerdem greift der absolute Ausschlussgrund des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, soweit sie mit dem Dienst- oder Amtsverhältnis der Bediensteten in Zusammenhang stehen. Dies gilt auch für Daten jener ehemaliger Bedienster, die bereits verstorben sind (postmortaler Achtungsanspruch). Allerdings sind die Betroffenen bzw. Angehörigen vom Ministerium um Einwilligung zu bitten. Da eine solche Anhörung nicht stattgefunden hat, verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesministerium, sie durchzuführen und den Kläger anschließend neu zu bescheiden.
Schlagwort
Drittbetroffenheit, Personenbezogene Daten
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13 K 1541/11 - 26.09.2013
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang