Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 20.17

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 20.17
Datum
28.02.2019
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit dem Verhältnis zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Soldatengesetz auseinander, und zwar einerseits im Hinblick auf konkurrierende Informationsansprüche sowie andererseits auf möglicherweise vorrangige Geheimhaltungsvorschriften. Ebenfalls befasst es sich mit dem Ausnahmezustand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Personalakten. Im Ergebnis muss das Verteidigungsministerium unter Schwärzung Zugang zu Unterlagen gewähren, die einen Terroristen und ehemaligen Bundeswehrsoldaten betreffen und in den Personalakten anderer (ehemaliger) Soldaten enthalten sind.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten
Download
7 C 20.17 - 28.02.2019
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang