Das Bundesverwaltungsgericht setzt sich mit dem Verhältnis zwischen dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Soldatengesetz auseinander, und zwar einerseits im Hinblick auf konkurrierende Informationsansprüche sowie andererseits auf möglicherweise vorrangige Geheimhaltungsvorschriften. Ebenfalls befasst es sich mit dem Ausnahmezustand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz von Personalakten. Im Ergebnis muss das Verteidigungsministerium unter Schwärzung Zugang zu Unterlagen gewähren, die einen Terroristen und ehemaligen Bundeswehrsoldaten betreffen und in den Personalakten anderer (ehemaliger) Soldaten enthalten sind.