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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 3809/13

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 3809/13
Datum
25.06.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Klage eines Verlagshauses auf Einsicht in die Akten des Verteidigungsministeriums zu dem ehemaligen Soldaten und NSU-Mitglied Uwe Mundlos weist das Verwaltungsgericht ab. Bei den Unterlagen handelt es sich teilweise um Disziplinarakten von Soldaten, für die der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes nicht eröffnet ist. Im Übrigen kommen Ausnahmetatbestände dieses Gesetzes zum Tragen: Obwohl die Klägerin sich nicht an den Militärischen Abschirmdienst, gegenüber dem das Informationsfreiheitsgesetz keinen Anspruch eröffnet, gewandt hat, sondern an das Ministerium, stellt das Gericht fest, dass die entsprechende Ausnahmevorschrift des Gesetzes auch Anwendung findet, wenn Akten eines Nachrichtendienstes an eine weitere Behörde weitergegeben wurde. Zudem wirkt der Schutz für personenbezogene Daten auch auf Daten bereits verstorbener Personen. Auch steht die Einstufung mancher Unterlagen als Verschlusssache der Einsichtnahme entgegen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten, Interessenabwägung, Schutz besonderer Verfahren, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Sicherheitsaspekte, Verteidigung
Download
13 K 3809/13 - 25.06.2015
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang