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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 2.14

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 2.14
Datum
25.06.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Deutsche Bundestag ist eine informationspflichtige Stelle, soweit es um Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste geht. Bei der Erstellung von Gutachten handelt es sich um der Mandatausübung vorgelagerte Verwaltungsaufgaben. Die Tatsache, dass Abgeordnete diese Unterlagen für ihre parlamentarische Tätigkeit nutzen, steht dem nicht entgegen. Zudem enthält das Urteil ausführliche Darlegungen zum Urheberrecht. Es ist davon auszugehen, dass ein Beamter, der in Erfüllung seiner Dienstpflichten ein Werk geschaffen hat, seinem Dienstherrn stillschweigend sämtliche Nutzungsrechte einräumt, die dieser zur Erfüllung seiner Aufgabe benötigt. Dazu gehört auch die Gewährung von Informationszugangsansprüchen. Ein genereller Vorrang eines der Behörde zugewiesenen Urheberrechts folgt aus dem entsprechenden Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes somit nicht; das Veröffentlichungsrecht kann dem Informationsbegehren in diesem Fall nicht entgegengehalten werden. Das Gerichtet deutet aber an, dass die nutzungsberechtigte Behörde insbesondere im Falle wirtschaftlicher Verwertungsmöglichkeiten ein anerkennenswertes Interesse am Urheberrechtsschutz haben könnte. Bei der strittigen Unterlage handelte es sich um die Ausarbeitung "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A/33/426 zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen".
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Urheberrecht, Veröffentlichung von Informationen, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung
Download
7 C 2.14 - 25.06.2015
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang