Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 B 3.12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 B 3.12
Datum
13.11.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung nehmen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages bei der Erstellung von Ausarbeitungen für Abgeordnete keine Verwaltungsaufgaben im materiellen Sinne wahr. Unabhängig von der formellen Einordnung dieser Dienste in die Bundestagsverwaltung ist ihre Tätigkeit dem Wirkungskreis der Abgeordneten und damit dem Bereich der Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten zuzuordnen, der vom Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ausgenommen ist. Dies ergibt sich aus der Begründung des Gesetzentwurfs und der Funktion der Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste (siehe auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil, 12 B 21.12, 13.11.2013).
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
12 B 3.12 - 13.11.2013
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang