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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 19.15

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 19.15
Datum
30.03.2017
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist die Revision gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz behördlicher Beratungen bzw. des exekutiven Kernbereichs liegt im Hinblick auf die Vorgänge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes nicht vor. Außerdem stellt das Bundesverwaltungsgericht klar, dass sich die Ausnahme zum Schutz vertraulich erhobener oder übermittelter Information lediglich den Schutz des Informanten im Interesse der behördlichen Aufgabenerfüllung bezweckt.
Schlagwort
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln)
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7 C 19.15 - 30.03.2017
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang