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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 15 A 2062/12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
15 A 2062/12
Datum
02.06.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen weist die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz zurück. Eine Regierungsbehörde kann die Einsichtnahme in gesetzesvorbereitende Vorlagen nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren regelmäßig nicht auf die Ausnahme des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen in Verbindung mit dem exekutiven Kernbereich stützen. Streitgegenständlich waren Vorgänge des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien betreffend ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Filmförderungsgesetzes.
Schlagwort
Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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15 A 2062/12 - 02.06.2015
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang