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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 17.08

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 17.08
Datum
30.04.2009
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2003/4/EG (Umweltinformationsrichtlinie)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht bittet den Europäischen Gerichtshof um eine Vorabentscheidung im Hinblick auf die Auslegung der Umweltinformationsrichtlinie. Unter anderem möchte es wissen, ob die Ausnahme gesetzgebender Tätigkeiten nur auf die Gesetzgebungsorgane (Parlament) oder auch auf den mitwirkenden Bereich (Regierung) anwendbar ist, ob diese Ausnahme nur für solche Stellen zum Tragen kommt, für die kein Überprüfungsverfahren vorgesehen ist, ob diese Ausnahme nur bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens reicht, ob die Ausnahme der Vertraulichkeit eine besondere gesetzliche Bestimmung der Vertraulichkeit erfordert und ob ein allgemeiner ungeschriebener Rechtsgrundsatz der Nichtöffentlichkeit von Verwaltungsverfahren eine solche Bestimmung darstellt. Hintergrund sind Entscheidungen der Vorinstanzen über eine Klage, in der es um Informationen des Bundesumweltministeriums über die Auslegung der Zuteilungsregel für Emissionsberechtigungen (Zuteilungsgesetz) geht.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Interessenabwägung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Exekutiver Kernbereich (Regierungshandeln), Begriffsbestimmung
Download
7 C 17.08 - 30.04.2009
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang