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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 C 12.13

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 C 12.13
Datum
27.11.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
In der Frage des Informationszugangs zu Verkaufsakten der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weist das Bundesverwaltungsgericht die Revision als unbegründet zurück. Auch wenn sich beim Abschluss eines Grundstückskaufvertrags die Behörde und der Käufer auf der Ebene der Gleichordnung gegenüberstehen, unterliegt die Behörde öffentlich-rechtlichen Bindungen und damit auch dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Vorschrift des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz vor einer Beeinträchtigung der fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr setzt voraus, dass diese Beeinträchtigung von einem gewissem Gewicht ist. Würde bereits jede noch so geringe Beeinträchtigung ausreichen, um den Informationszugang zu verweigern, käme dies einer im Gesetz nicht vorgesehenen Bereichsausnahme gleich. Es ist auch nicht ersichtlich, warum das Kontrollbedürfnis gegenüber dem Staat bei der Teilnahme am Wirtschaftsverkehr geringer als bei hoheitlichem Handeln sein sollte.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Fiskalische Interessen, Internationale Beziehungen
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7 C 12.13 - 27.11.2014
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang