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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 13 K 822/10

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
13 K 822/10
Datum
07.04.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Veräußerung von Liegenschaften ist zwar insgesamt dem fiskalischen Handeln des Bundes zuzuordnen. Das Schutzgut der "fiskalischen Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr" aus dem Informationsfreiheitsgesetz umfasst diesen Vorgang jedoch nicht. Geschützt ist vielmehr das Ziel einer Bestimmung der Bundeshaushaltsordnung, nach der Liegenschaften nur zum vollen Wert veräußert werden. Eine Beeinträchtigung kann jedoch nicht mehr erfolgen, da im vorliegenden Fall die Veräußerung abgeschlossen ist. Auch eine Beeinträchtigung künftiger Grundstücksverkäufe ist nicht ausreichend dargelegt. Nach den Grundsätzen der engen Auslegung der Versagungsgründe muss die drohende Beeinträchtigung von hinreichender Wahrscheinlichkeit und hinreichendem Gewicht sein.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Fiskalische Interessen
Download
13 K 822/10 - 07.04.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang