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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 9.07

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 9.07
Datum
15.10.2007
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das IHK-Gesetz des Bundes schließt die Befugnis der Länder nicht aus, durch ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz Ansprüche auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb konkreter Verwaltungsverfahren auch gegenüber Industrie- und Handelskammern einzuräumen. Die Nichtzulassungsbeschwerde wird damit zurückgewiesen. Der Kläger, Geschäftsführer eines Mitglieds der Industrie- und Handelskammer, hat somit auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes einen weitgehenden Anspruch auf Einsicht in die Unterlagen der Wahl zur Vollversammlung der Kammer.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
7 B 9.07 - 15.10.2007 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang