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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 7 B 9.05

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
7 B 9.05
Datum
14.12.2005
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da der Kalender nicht zu den von der Vorschrift erfassten Akten öffentlicher Stellen gehört. Ihm fehlt insbesondere der Bezug zu einer konkreten Verwaltungsangelegenheit; vielmehr hat der Terminkalender einen rein organisatorischen Charakter. Dem Aktenbegriff des Informationsfreiheitsgesetzes ist aber die Vorgangsbezogenheit immanent. Die Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz wird damit zurückgewiesen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
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Verfahrensgang