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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Berlin - 2 A 178.04

Gericht
Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen
2 A 178.04
Datum
10.05.2005
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Berlin)
Kurztext
Es besteht kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender des Regierenden Bürgermeisters, da es sich dabei nicht um eine Akte im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes handelt. Der Terminkalender bezieht sich nicht auf einen konkreten Verwaltungsvorgang; der Aspekt der Vorgangsbezogenheit ist aber dem üblichen Aktenverständnis immanent. Anliegen des Informationsfreiheitsgesetzes ist es nicht, den üblichen Aktenbegriff aufzulösen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
2 A 178.04 - 10.05.2005 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang