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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 53.11

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 53.11
Datum
14.05.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil der Vorinstanz zurück. Die vom Beklagten erneut aufgeworfene Frage, ob vom Regelungsbereich der Abgabenordnung ein Informationsanspruch des Insolvenzverwalters, der anschließend einen Anfechtungsanspruch geltend machen will, umfasst ist, lässt sich im Sinne der angefochtenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen beantworten. Dieses hatte ein Finanzamt verpflichtet, dem Insolvenzverwalter auf Antrag die Jahreskontoauszüge des Insolvenzschuldners herauszugeben und entschieden, dass die Abgabenordnung keine spezialgesetzliche Regelung ist, welche die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen sperrt.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
7 B 53.11 - 14.05.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang