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Rechtsprechungsdatenbank

Bundesverwaltungsgericht - 7 B 14.11

Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen
7 B 14.11
Datum
18.07.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. § 3 Nr. 3 IFG (Vertraulichkeit der Beratungen) steht der Herausgabe der Protokolle der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildeten Deutschen Lebensmittel-Kommission im Hinblick auf die Informationen zum Beratungsprozess entgegen. Der Abschluss des Verfahrens bildet dabei keine unüberwindbare zeitliche Grenze; die Fortdauer des Vertraulichkeitsschutzes bemisst sich vielmehr nach den konkreten Verhältnissen des Sachverhalts. Weder unionsrechtliche Vorgaben noch das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz gebieten hier eine zeitliche Begrenzung.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
Download
7 B 14.11 - 18.07.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Bundesverwaltungsgericht
Verfahrensgang