Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. § 3 Nr. 3 IFG (Vertraulichkeit der Beratungen) steht der Herausgabe der Protokolle der beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gebildeten Deutschen Lebensmittel-Kommission im Hinblick auf die Informationen zum Beratungsprozess entgegen. Der Abschluss des Verfahrens bildet dabei keine unüberwindbare zeitliche Grenze; die Fortdauer des Vertraulichkeitsschutzes bemisst sich vielmehr nach den konkreten Verhältnissen des Sachverhalts. Weder unionsrechtliche Vorgaben noch das Grundrecht auf Informationsfreiheit nach Art. 5 Grundgesetz gebieten hier eine zeitliche Begrenzung.