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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Köln - 6 L 990/08

Gericht
Verwaltungsgericht Köln
Aktenzeichen
6 L 990/08
Datum
16.07.2008
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit einem an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichteten Auskunftsbegehren ab. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
Download
6 L 990/08 - 16.07.2008
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang