Rechtsprechungsdatenbank
Verwaltungsgericht Köln - 6 L 990/08
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 6 L 990/08
- Datum
- 16.07.2008
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Sonstige
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit einem an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichteten Auskunftsbegehren ab. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Schutz besonderer Verfahren
- Download
- 6 L 990/08 - 16.07.2008 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang