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Verwaltungsgericht Köln - 6 L 990/08
- Gericht
- Verwaltungsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 6 L 990/08
- Datum
- 16.07.2008
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Sonstige
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht lehnt den Antrag auf einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit einem an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gerichteten Auskunftsbegehren ab. Die Entscheidung beruht im Wesentlichen auf dem Landespressegesetz Nordrhein-Westfalen.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen
- Download
- 6 L 990/08 - 16.07.2008
- Quelle
- Justizportal Nordrhein-Westfalen
- Verfahrensgang