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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Dresden - 6 K 3031/14

Gericht
Verwaltungsgericht Dresden
Aktenzeichen
6 K 3031/14
Datum
22.06.2016
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verneint den Anspruch auf Zugang zur aktuellen Diensttelefonliste eines Jobcenters. Zwar handelt es sich bei den Diensttelefonnummern um amtliche Informationen im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes. Auch ist davon auszugehen, dass die Informationen bei der Beklagten vorhanden sind, da die Nummern in einem Computersystem gespeichert sind und lediglich technisch, aber nicht inhaltlich aufbereitet werden müssen. Allerdings ist der Anspruch des Klägers wegen des erforderlichen Schutzes öffentlicher Belange ausgeschlossen. Konkret sieht das Gericht die öffentliche Sicherheit gefährdet und begründet dies mit zu erwartenden Beeinträchtigungen der Gesundheit, des Lebens, der Freiheit und der Ehre der Mitarbeiter. Aufgrund des besonderen Schutzbedarfs dieser Rechtsgüter sind die Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts gering anzusetzen. Dasselbe gilt auch, soweit hilfsweise lediglich die Übermittlung der Nummern ohne Nennung der Namen begehrt wird.
Schlagwort
Sicherheitsaspekte
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6 K 3031/14 - 22.06.2016
Verfahrensgang