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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Sachsen - 5 D 47/15

Gericht
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Aktenzeichen
5 D 47/15
Datum
14.12.2015
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht hebt den gegenteiligen Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden auf und bewilligt dem Antragsteller Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug. Die vorgesehene Klage gegen die Ablehnung des Zugangs zur aktuellen Diensttelefonliste eines Jobcenters bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht stellt insbesondere fest, dass daraus, dass nicht nachvollziehbar ist, aus welchem Grund der Antragsteller Listen von Jobcentern im gesamten Bundesgebiet begehrt, ein Mutwillen nicht abgeleitet werden kann.
Schlagwort
Prozessuales
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5 D 47/15 - 14.12.2015
Verfahrensgang