Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 2060/20

Gericht
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
6 K 2060/20
Datum
25.06.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu.
Schlagwort
Kosten
Download
6 K 2060/20 - 25.06.2020
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang