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Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 2060/20
- Gericht
- Verwaltungsgericht Karlsruhe
- Aktenzeichen
- 6 K 2060/20
- Datum
- 25.06.2020
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
- Kurztext
- Gebühren sind auch unter Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands so zu bemessen, dass der Informationszugang nach § 1 Absatz 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg wirksam in Anspruch genommen werden kann. Der Festsetzung von Gebühren in Höhe von 1.500 EUR für die - hier erheblich eingeschränkte - Gewährung eines Informationszugangs nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz kommt sowohl abstrakt als auch individuell-konkret abschreckende Wirkung zu.
- Schlagwort
- Kosten
- Download
- 6 K 2060/20 - 25.06.2020
- Quelle
- Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
- Verfahrensgang