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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Karlsruhe - 6 K 192/19

Gericht
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Aktenzeichen
6 K 192/19
Datum
24.11.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verneint ein Recht auf Informationszugang zu Akten des Kultusministeriums, die eine Religionsgemeinschaft bzw. Religionsgemeinde betreffen. Die Akten enthalten Informationen zum Haushalt bzw. zur wirtschaftlichen Tätigkeit derselben. Als Begründung für die Ablehnung führt das Verwaltungsgericht unter anderem ihre verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht an. Die Religionsgemeinschaft bzw. Religionsgemeinde haben in einen Grundrechtseingriff nicht dadurch eingewilligt, dass sie sich freiwillig an das Kultusministerium gewandt haben.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Drittbetroffenheit
Download
6 K 192/19 - 24.11.2021
Quelle
Landesrecht Baden-Württemberg
Verfahrensgang