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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Wiesbaden - 6 K 1423/11

Gericht
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
6 K 1423/11
Datum
07.03.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Einzelangaben, die vom Statistischen Bundesamt oder den statistischen Ämtern der Länder mit den Einzelangaben anderer Befragter zusammengefasst und in Statistikergebnissen dargestellt worden sind, unterliegen nicht dem Statistikgeheimnis und somit nicht dem Ausnahmetatbestand des Informationsfreiheitsgesetzes zum Schutz besonderer Amtsgeheimnisse. Außerdem ist fraglich, ob das Statistikgeheimnis auf hinzugekaufte Daten privater Informationsdienste überhaupt Anwendung findet. Im Ergebnis bejaht das Verwaltungsgericht den Anspruch auf Herausgabe von Ergebnissen der für die Monopolkommission durchgeführten Vergleichsberechnungen.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Personenbezogene Daten, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Begriffsbestimmung
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6 K 1423/11 - 07.03.2013
Quelle
Landesrechtsprechungsdatenbank Hessen
Verfahrensgang