Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 6 A 48/16

Gericht
Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
6 A 48/16
Datum
20.04.2018
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet die beklagte Behörde, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu gewähren, die im Rahmen einer Rückrufanordnung für bestimmte Fahrzeuge eines Autoherstellers entstanden sind. Personenbezogene Daten nimmt das Gericht davon aus. Selbst für den Fall, dass es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handeln sollte, überwiegt das öffentliche Interesse. Auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen stehen der Akteneinsicht nicht entgegen. Hintergrund des Falls war ein Abgasskandal um Dieselfahrzeuge.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Strafverfolgung, Interessenabwägung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Personenbezogene Daten
Download
6 A 48/16 - 20.04.2018
Quelle
Landesrecht Schleswig-Holstein
Verfahrensgang