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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LA 141/18

Gericht
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
4 LA 141/18
Datum
02.10.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens sowie Anträge auf Zulassung der Berufung ab. Damit wird die Entscheidung der Vorinstanz rechtskräftig, nach der die beklagte Behörde verpflichtet ist, dem Kläger, einem Umweltverein, Akteneinsicht in die Unterlagen zu einer Rückrufanordnung bestimmter Fahrzeuge eines Autoherstellers zu gewähren.
Schlagwort
Interessenabwägung, Strafverfolgung, Prozessuales, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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4 LA 141/18 - 02.10.2020
Quelle
Landesrecht Schleswig-Holstein
Verfahrensgang