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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Halle - 6 A 374/09 HAL

Gericht
Verwaltungsgericht Halle
Aktenzeichen
6 A 374/09 HAL
Datum
18.03.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Sachsen-Anhalt)
Kurztext
Spezielle Rechtsgrundlagen gehen dem allgemeineren Informationszugangsgesetz vor, auch wenn sie enger sind und nur die Einsichtsrechte Betroffener regeln. Ein Mindeststandard würde die Rechtsgrundlagen vermischen und erhebliche Anwendungsprobleme hervorrufen. Die Frage, in welchem Umfang dem Prüfung ein Einsichtsrecht in Prüfervermerke (= "Musterlösungen") zusteht, ist abschließend in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Juristen geregelt. Die Prüfervermerke betreffen nicht das konkrete Prüfungsverfahren und sind üblicherweise nicht Bestandteil der Prüfungsakte. Ein genereller Anspruch auf Einsichtnahme in die Musterlösungen besteht deshalb nicht, es sei denn, die Prüfer stützen sich bei ihrer Bewertung der Klausur auf die Musterlösung.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
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6 A 374/09 HAL - 18.03.2010
Verfahrensgang