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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Hamburg - 5 So 111/11

Gericht
Oberverwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
5 So 111/11
Datum
21.12.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Für Streitigkeiten um den auf das Hamburgische Informationsfreiheitsgesetz gestützten Anspruch auf Informationszugang zu Unterlagen, die sich bei einem Finanzamt befinden, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Entscheidung über einen Antrag auf Informationszugang auf dieser Rechtsgrundlage ist eine echte Sachentscheidung, die eigenständig anfechtbar ist und damit im Prozess einen eigenständigen Streitgegenstand bildet. Dieser ist vom Inhalt der Akten, auf die er sich bezieht, grundsätzlich unabhängig.
Schlagwort
Prozessuales
Download
5 So 111/11 - 21.12.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Hamburg
Verfahrensgang