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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Hamburg - 5 K 524/10

Gericht
Verwaltungsgericht Hamburg
Aktenzeichen
5 K 524/10
Datum
13.07.2011
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Hamburg)
Kurztext
Informationen, die im Zusammenhang mit der Untersuchung eines Zusammenhangs zwischen dem Kläger (einem eingetragenen Verein) und der Scientology-Organisation stehen, sind vom Informationsanspruch auf der Grundlage des Hamburgischen Informationsfreiheitsgesetzes nicht umfasst. Nachdem Gesetz besteht der Anspruch nicht für Informationen, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung der Arbeitsgruppe Scientology bei der Behörde für Inneres stehen. Dies schließt Informationen ein, die bei anderen Behörden liegen, aber eine innere Verbindung zur Aufgabenwahrnehmung der genannten Arbeitsgruppe aufweisen. Das Urteil enthält eine ausführliche Darlegung zur Vereinbarkeit dieses Ausnahmetatbestands mit höherrangigem Recht.
Schlagwort
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Download
5 K 524/10 - 13.07.2011 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang
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