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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Sigmaringen - 5 K 3162/19

Gericht
Verwaltungsgericht Sigmaringen
Aktenzeichen
5 K 3162/19
Datum
08.07.2019
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Das Verwaltungsgericht stellt im Rahmen eines Eilverfahrens fest, dass sich der Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetzes auch auf lebensmittelrechtliche Betriebsprüfungen erstreckt. Diese Bestimmung, wonach das Gesetz auf „Erzeugnisse im Sinne des Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (Erzeugnisse)“ anzuwenden ist, führt nicht zu einer Einschränkung des Zugangsanspruchs auf „nur“ produktbezogene Informationen. Der Ausschluss der aufschiebenden Wirkung wurde vom Gesetzgeber – in Reaktion auf in der Öffentlichkeit diesbezüglich geäußerte Kritik – nachträglich ausdrücklich für die Einzelauskünfte vorgesehen, um Verzögerungen der Auskunftserteilung durch Rechtsbehelfe betroffener Unternehmen einzudämmen.
Schlagwort
Prozessuales, Drittbetroffenheit, Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
5 K 3162/19 - 08.07.2019
Quelle
Landesrecht Baden-Württemberg
Verfahrensgang