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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Freiburg - 5 K 1473/20

Gericht
Verwaltungsgericht Freiburg
Aktenzeichen
5 K 1473/20
Datum
04.06.2020
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag des Klägers auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Ziel, Einblick in die Totenscheine von an bzw. mit Corona verstorbenen Personen zu erhalten, ab. Es begründet dies mit einer entgegenstehenden, gegenüber dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg vorrangigen und abschließenden Regelung des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg.
Schlagwort
(Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Konkurrierende Rechtsvorschriften
Download
5 K 1473/20 - 04.06.2020
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang