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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 10 S 1856/20

Gericht
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen
10 S 1856/20
Datum
06.08.2020
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Baden-Württemberg)
Kurztext
Es besteht kein Informationsfreiheitsanspruch nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG) auf Erteilung einer anonymisierten Auskunft zu Gesundheitsangaben und Todesursachen, die sich aus den bei einem Landratsamt eingegangenen Todesbescheinigungen ergeben, die Verstorbene betreffen, bei denen ein Zusammenhang mit einer Covid-19-Infektion angenommen wird. § 22 Abs. 4 und 5 Bestattungsgesetz Baden-Württemberg ist im Sinne des § 1 Abs. 3 LIFG eine Rechtsvorschrift, die den Zugang zu amtlichen Informationen vorrangig und abschließend regelt.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften
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10 S 1856/20 - 06.08.2020
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang