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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Sachsen - 5 D 203/10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Sachsen
Aktenzeichen
5 D 203/10
Datum
25.03.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht lehnt die Beschwerde gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe ab und bestätigt die Feststellung des Verwaltungsgerichts, dass die beklagte landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht dem Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes unterfällt.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
Download
5 D 203/10 - 25.03.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justiz in Sachsen - Rechtsprechung
Verfahrensgang