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Verwaltungsgericht Dresden - 4 K 1311/10
- Gericht
- Verwaltungsgericht Dresden
- Aktenzeichen
- 4 K 1311/10
- Datum
- 01.11.2010
- Art der Entscheidung
- Beschluss
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht lehnt einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, weil sich das Informationsfreiheitsgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch stützt, auf Ansprüche gegen Behörden des Bundes beschränkt. Die Beklagte aber ist eine landesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Zuständigkeitsbereich lediglich zwei Bundesländer umfasst. Als Aufsicht führendes Land ist der Freistaat Sachsen bestimmt.
- Schlagwort
- Anwendungsbereich/Zuständigkeit
- Download
- 4 K 1311/10 - 01.11.2010 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang