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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 B 1463/11

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
5 B 1463/11
Datum
27.06.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Im Hinblick auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen bestätigt das Oberverwaltungsgericht die Feststellung der Vorinstanz, nach der das Gesetz für Behörden der Staatsanwaltschaft nur anwendbar ist, soweit sie Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Dem Antragsteller steht somit kein Auskunftsanspruch über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz zu. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch. Das Oberverwaltungsgericht lehnt den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Strafverfolgung
Download
5 B 1463/11 - 27.06.2012 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang