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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Düsseldorf - 26 L 1431/11

Gericht
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
26 L 1431/11
Datum
16.11.2011
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Nordrhein-Westfalen)
Kurztext
Begehrt ein Zeitungsreporter Auskunft des Finanzministeriums über einen vermeintlichen Einsatz der Steuerfahndung, so ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes ist nicht eröffnet, wenn Informationen begehrt werden, die im Rahmen der Tätigkeit von Finanzbehörden als verlängerter Arm der Staatsanwaltschaft, d.h. außerhalb der materiellen Verwaltungstätigkeit, anfallen. Nach der entsprechenden Sonderregelung des Informationsfreiheitsgesetzes soll der gesamte Bereich der gesetzgeberischen, richterlichen und Strafverfolgungstätigkeit dem Anwendungsbereich des Gesetzes entzogen sein. Darüber hinaus befasst sich die Entscheidung mit dem presserechtlichen Auskunftsanspruch.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Prozessuales, Strafverfolgung
Download
26 L 1431/11 - 16.11.2011 (nicht barrierefrei)
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang