Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 5 A 413/11

Gericht
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen
5 A 413/11
Datum
18.12.2013
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Sonstige
Kurztext
In seiner auf dem Presserecht basierenden Entscheidung wird die Beklagte unter teilweiser Aufhebung des Urteils der Vorinstanz verurteilt, dem Kläger - einem Journalisten - bestimmte Auskünfte über Inhalte eines Mietvertrags zwischen der öffentlich-rechtlich organisierten Eigentümerin eines ehemaligen Flughafens und einem Messeveranstalter zu erteilen. Das Urteil enthält ausführliche Darlegungen zur Anwendbarkeit der Landespressegesetze gegenüber Bundesbehörden sowie zahlreiche Erwägungen, die im Rahmen der Abwägung zwischen Geheimhaltungsinteresse und öffentlichem Interesse an der Bekanntgabe der in Rede stehenden Informationen anzustellen sind. Dabei geht es im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Das Informationsfreiheitsgesetz enthält jedoch, anders als der presserechtliche Auskunftsanspruch, eine solche Abwägung nicht.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung
Download
5 A 413/11 - 18.12.2013
Quelle
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Verfahrensgang