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Rechtsprechungsdatenbank

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - 41723/06

Gericht
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Aktenzeichen
41723/06
Datum
02.11.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Europäische Menschenrechtskonvention
Kurztext
In dem Fall "Gillberg gegen Schweden" weigerte sich der klageführende Wissenschaftler trotz einer verpflichtenden Gerichtsentscheidung, Daten aus einem medizinischen Forschung seiner Universität herauszugeben. Die Universität selbst hatte hingegen beabsichtigt, das Urteil zu befolgen. Die Unterlagen wurden zwischenzeitlich vernichtet. Ein schwedisches Gericht verurteilte den Kläger in der Folge strafrechtlich wegen Amtsmissbrauchs. Gegenüber dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Kammer) machte er unter anderem geltend, durch die strafrechtliche Verurteilung in seinem Recht auf (negative) Meinungsäußerungsfreiheit nach Art. 10 Europäische Menschenrechts verletzt worden zu sein. Der Europäische Gerichtshof entscheidet, dass eine solche Rechtsverletzung nicht vorlag. Das Urteil enthält detaillierte Ausführungen zum Verhältnis zwischen Forschungsfreiheit, Informationsfreiheit und Datenschutz. Die Entscheidung liegt ausschließlich in englischer und französischer Sprache vor.
Schlagwort
Allgemein zugängliche Quelle, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Personenbezogene Daten
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41723/06 - 02.11.2010
Quelle
HUDOC
Verfahrensgang