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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LB 3/19

Gericht
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
4 LB 3/19
Datum
21.01.2021
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationszugangsgesetz (Schleswig-Holstein)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht bejaht im Gegensatz zur Vorinstanz einen Informationsanspruch gegen eine Sparkasse. Trotz der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt lassen sich die Aufgaben der Sparkasse nicht differenzieren nach einer öffentlichen Aufgabe und einem Bereich der freien Wirtschaft. Eine solche Differenzierung lässt sich weder dem Sparkassengesetz noch der Rechtsprechung entnehmen. Der öffentliche Aufgabenbereich bezieht sich ausdrücklich auch auf die regionale, angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Etwas anderes lässt sich auch nicht damit begründen, dass ein Teil des öffentlichen Auftrags durch die Privatwirtschaft hätte erfüllt werden können. Das Sparkassengesetz unterwirft die Sparkassen ausdrücklich dem Bereich der Markt- und Wettbewerbserfordernisse.
Schlagwort
Prozessuales, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Verwaltungsaufwand, Begriffsbestimmung, Fiskalische Interessen
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4 LB 3/19 - 21.01.2021
Quelle
Landesrecht Schleswig-Holstein
Verfahrensgang