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Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 LB 3/19
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Aktenzeichen
- 4 LB 3/19
- Datum
- 21.01.2021
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationszugangsgesetz (Schleswig-Holstein)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht bejaht im Gegensatz zur Vorinstanz einen Informationsanspruch gegen eine Sparkasse. Trotz der Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Anstalt lassen sich die Aufgaben der Sparkasse nicht differenzieren nach einer öffentlichen Aufgabe und einem Bereich der freien Wirtschaft. Eine solche Differenzierung lässt sich weder dem Sparkassengesetz noch der Rechtsprechung entnehmen. Der öffentliche Aufgabenbereich bezieht sich ausdrücklich auch auf die regionale, angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere der mittelständischen Wirtschaft mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen. Etwas anderes lässt sich auch nicht damit begründen, dass ein Teil des öffentlichen Auftrags durch die Privatwirtschaft hätte erfüllt werden können. Das Sparkassengesetz unterwirft die Sparkassen ausdrücklich dem Bereich der Markt- und Wettbewerbserfordernisse.
- Schlagwort
- Prozessuales, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Verwaltungsaufwand, Begriffsbestimmung, Fiskalische Interessen
- Download
- 4 LB 3/19 - 21.01.2021
- Quelle
- Landesrecht Schleswig-Holstein
- Verfahrensgang