Rechtsprechungsdatenbank
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 L 139/98
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
- Aktenzeichen
- 4 L 139/98
- Datum
- 15.09.1998
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Umweltinformationsgesetz (Bund)
- Kurztext
- Der Ausnahmetatbetand des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zur Eingrenzung des Beratungsbegriffs; das Urteil Vorinstanz wird geändert.
- Schlagwort
- Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
- Download
- 4 L 139/98 - 15.09.1998 (nicht barrierefrei)
- Verfahrensgang