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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein - 4 L 139/98

Gericht
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen
4 L 139/98
Datum
15.09.1998
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Bund)
Kurztext
Der Ausnahmetatbetand des Umweltinformationsgesetzes zum Schutz der Vertraulichkeit behördlicher Beratungen ist eng auszulegen; die für die Beratung notwendigen Sachinformationen (hier eine Vorauswahlliste naturschutzrechtlicher Prüfgebiete) fallen nicht darunter. Das Urteil enthält ausführliche Erläuterungen zur Eingrenzung des Beratungsbegriffs; das Urteil Vorinstanz wird geändert.
Schlagwort
Begriffsbestimmung, Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
Download
4 L 139/98 - 15.09.1998 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang