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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 4 K 726/13

Gericht
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
4 K 726/13
Datum
07.04.2014
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Gemeinde, einem Anwohner Unterlagen über die Kostenkalkulation einer gemeindeeigenen GmbH zur Verfügung zu stellen, aus denen sich die Zusammensetzung der Endverbraucherpreise für die Nahwärmeversorgung ergibt. Die Berufung auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ist der öffentlichen Hand grundsätzlich verwehrt. Der Staat kann nicht gleichzeitig Adressat und Berechtigter der Grundrechte sein. Dies gilt auch für juristische Personen des Privatrechts, soweit diese öffentliche Aufgaben der Daseinsvorsorge - insbesondere unter Anschluss- und Benutzungszwang - wahrnehmen. Bei Monopolunternehmen und solchen der Daseinsvorsorge ist zudem in der Regel kein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse im Wettbewerb gegeben.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Drittbetroffenheit, (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten
Download
4 K 726/13 - 07.04.2014
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang