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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 10 A 10472/14

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
10 A 10472/14
Datum
12.03.2015
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Entgegen der Auffassung der Vorinstanz entscheidet das Oberverwaltungsgericht, dass die beklagte Gemeinde die Unterlagen über die Kostenkalkulation einer gemeindeeigenen GmbH, aus denen sich die Zusammensetzung der Endverbraucherpreise für die Nahwärmeversorgung in einem Neubaugebiet ergibt, nicht zur Verfügung zu stellen muss. Die Gemeindewerke haben nur in dem in Rede stehenden Neubaugebiet im Nahwärmebereich eine Monopolstellung inne; im übrigen Gemeindegebiet stehen sie bei der Gasversorgung im Wettbewerb mit anderen Anbietern. Da sich aus den beantragten Unterlagen aber auch Rückschlüsse auf die Kalkulation im Wettbewerbsgebiet ziehen lassen, würde die Offenlegung den Gemeindewerken einen Nachteil im Wettbewerb verschaffen. Dem Wortlaut des Informationsfreiheitsgesetzes sind keine Anhaltspunkte dafür zu entnehmen, dass juristische Personen des Privatrechts, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Unternehmenstätigkeit auch öffentlich-rechtlichen Aufgaben nachkommen, vom Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgenommen sein sollen.
Schlagwort
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
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10 A 10472/14 - 12.03.2015
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang