Toolbar-Menü

Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 4 K 694/09

Gericht
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
4 K 694/09
Datum
16.12.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Landesinformationsfreiheitsgesetz gilt nicht für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten und damit nach Sinn und Zweck dieser Ausnahmevorschrift auch nicht für die beklagte Landesmedienzentrale. Der Herausgabe des vom Kläger beantragten Gutachtens zur Verfolgung von vermeintlich im Ausland befindlichen Erotik-Anbietern steht außerdem die Möglichkeit entgegen, dass diese sich mittels neuer Verschleierungstaktik dem möglichen aufsichtsbehördlichen Eingreifen entziehen (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit).
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Sicherheitsaspekte
Download
4 K 694/09 - 16.12.2009 (nicht barrierefrei)
Verfahrensgang