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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 10 A 10076/10

Gericht
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen
10 A 10076/10
Datum
13.08.2010
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht verneint die Verpflichtung der Behörde zur Herausgabe eines Gutachtens zur Verfolgung von vermeintlich im Ausland befindlichen Erotik-Anbietern mit der Begründung, diese könnten sich mittels neuer Verschleierungstaktik dem möglichen aufsichtsbehördlichen Eingreifen entziehen (Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit). Die noch von der Vorinstanz vertretene analoge Anwendung öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten vom Anwendungsbereich des Landesinformationsfreiheitsgesetzes auf Landesmedienanstalten weist das Gericht jedoch ausdrücklich zurück.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Gefährdung des Erfolgs behördlicher Maßnahmen, Sicherheitsaspekte
Download
10 A 10076/10 - 13.08.2010 (nicht barrierefrei)
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang