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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 4 K 639/09

Gericht
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
4 K 639/09
Datum
17.09.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
Kurztext
Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Krankenkasse, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Weder die Vorschriften der Insolvenzordnung noch andere zivilrechtliche Auskunftsrechte verdrängen den Informationsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelungen zum Schutz anhängiger auf bevorstehende Gerichtsverfahren kommt nicht in Frage. Auch der Ausnahmetatbestand zum Schutz der Sozialversicherungsträger im Wirtschaftsverkehr findet keine Anwendung, da keine wettbewerbsrelevante Angaben der Krankenkasse in Rede stehen.
Schlagwort
Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Fiskalische Interessen, Antragsberechtigung
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4 K 639/09 - 17.09.2009
Quelle
Landesrecht Rheinland-Pfalz
Verfahrensgang