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Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße - 4 K 639/09
- Gericht
- Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße
- Aktenzeichen
- 4 K 639/09
- Datum
- 17.09.2009
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Das Verwaltungsgericht verpflichtet eine Krankenkasse, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Weder die Vorschriften der Insolvenzordnung noch andere zivilrechtliche Auskunftsrechte verdrängen den Informationsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz. Eine analoge Anwendung der Ausnahmeregelungen zum Schutz anhängiger auf bevorstehende Gerichtsverfahren kommt nicht in Frage. Auch der Ausnahmetatbestand zum Schutz der Sozialversicherungsträger im Wirtschaftsverkehr findet keine Anwendung, da keine wettbewerbsrelevante Angaben der Krankenkasse in Rede stehen.
- Schlagwort
- Konkurrierende Rechtsvorschriften, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Schutz besonderer Verfahren, Fiskalische Interessen, Antragsberechtigung
- Download
- 4 K 639/09 - 17.09.2009
- Quelle
- Landesrecht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang