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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz - 10 A 11156/09
- Gericht
- Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen
- 10 A 11156/09
- Datum
- 12.02.2010
- Art der Entscheidung
- Urteil
- Rechtsgrundlage
- Informationsfreiheitsgesetz (Rheinland-Pfalz)
- Kurztext
- Das Oberverwaltungsgericht bestätigt die Entscheidung der Erstinstanz, die eine Krankenkasse verpflichtet hatte, dem Insolvenzverwalter eines Betriebes Einsicht in die zu diesem Insolvenzschuldner geführten Akten zu gewähren. Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz haben nur solche fachgesetzlichen Regelungen, die einen identischen Sachverhalt abschließend regeln. Bei der Insolvenzordnung und zivilrechtliche Vorschriften ist dies nicht der Fall. Eine missbräuchliche Antragstellung im Sinne eines Ausforschungsverbots kann schon aufgrund der Voraussetzungslosigkeit des Zugangsanspruchs nicht vorliegen. Die Ausnahmeregelungen zum Schutz anhängiger kann auf bevorstehende Gerichtsverfahren nicht angewandt werden; zudem zielt diese Regelung lediglich auf den Schutz des Ablaufs des gerichtlichen Verfahrens, nicht auf die Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils durch die Entscheidung des Gerichts. Auch kann der Informationszugang nicht mit Verweis auf das Sozialgeheimnis, den Schutz wirtschaftlicher Interessen oder von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen abgelehnt werden.
- Schlagwort
- (Gesetzliche) Geheimhaltungspflichten, Antragsberechtigung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Konkurrierende Rechtsvorschriften, Missbräuchliche Antragstellung, Schutz besonderer Verfahren
- Download
- 10 A 11156/09 - 12.02.2010 (nicht barrierefrei)
- Quelle
- Landesrecht Rheinland-Pfalz
- Verfahrensgang