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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Stuttgart - 4 K 2331/09

Gericht
Verwaltungsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
4 K 2331/09
Datum
26.09.2009
Art der Entscheidung
Urteil
Rechtsgrundlage
Verbraucherinformationsgesetz
Kurztext
Im Zusammenhang mit der Klage gegen eine Gebührenfestsetzung bestätigt das Verwaltungsgericht zwar deren Rechtmäßigkeit, stellt aber fest, dass sich der Auskunftsanspruch des Verbraucherinformationsgesetzes auf Daten über Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften beschränkt. Die Feststellung dieser Verstöße ist in Baden-Württemberg Aufgabe der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden. Die Untersuchungsämter hingegen werden lediglich als technische Fachbehörden ohne Exekutivbefugnisse tätig. Die Antragstellerin hatte sich zwar für amtlich festgestellte Gesetzesverstöße interessiert, die Informationen ohne deren Qualifikation als „Verstöße“ jedoch entgegengenommen, so dass weitere Entscheidungen nicht zu treffen waren.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Kosten, Begriffsbestimmung
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4 K 2331/09 - 26.09.2009
Quelle
Landesrechtsprechung Baden-Württemberg
Verfahrensgang