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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Augsburg - 4 K 07.1771

Gericht
Verwaltungsgericht Augsburg
Aktenzeichen
4 K 07.1771
Datum
22.04.2008
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Informationsfreiheitsgesetz (Bund)
Kurztext
Das Informationsfreiheitsgesetz ist auf die ARGE einer Stadt - eine Gemeinschaftseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit und kommunaler Träger für die Beschäftigung nach § 44 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - nicht anwendbar. Allein die Beteiligung der Bundesagentur macht die ARGE noch nicht zu einer Bundesbehörde. Das Gericht lehnt einen Antrag auf Prozesskostenhilfe zur Unterstützung des Begehrens auf Offenlegung der Berechnungsgrundlage für den Unterkunftszuschuss ab.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit
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4 K 07.1771 - 22.04.2008
Verfahrensgang