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Rechtsprechungsdatenbank

Verwaltungsgericht Cottbus - 3 L 307/11

Gericht
Verwaltungsgericht Cottbus
Aktenzeichen
3 L 307/11
Datum
27.02.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Das Gericht lehnt den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Akteneinsicht auf Grundlage des Umweltinformationsgesetzes ab. Es erkennt die Antragsgegnerin - eine juristische Person des Privatrechts - zwar als informationspflichtige Stelle im Sinne des Gesetzes an, hält die begehrten Unterlagen aber nicht für Umweltinformationen. Beantragt hatten die Kläger den Zugang zu verschiedenen Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung eines Großflughafens stehen. Nach Auffassung des Gerichts erfüllt in diesem Zusammenhang in erster Linie der Planfeststellungsbeschluss die Maßgaben der gesetzlichen Begriffsdefinition von Umweltinformationen. Daten, die die Planfeststellungsbehörde nicht zur Kenntnis genommen hat bzw. zu nehmen brauchte, sind nicht Teil der Maßnahme (des Planfeststellungsbeschlusses) und mithin grundsätzlich nicht vom Zugangsrecht umfasst.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Download
3 L 307/11 - 27.02.2012
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang