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Rechtsprechungsdatenbank

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg - 12 S 12.12

Gericht
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen
12 S 12.12
Datum
14.05.2012
Art der Entscheidung
Beschluss
Rechtsgrundlage
Umweltinformationsgesetz (Brandenburg)
Kurztext
Das Oberverwaltungsgericht ändert den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus. Nicht nur handelt es sich bei der Antragsgegnerin - einer juristische Person des Privatrechts - um eine informationspflichtige Stelle im Sinne des Umweltinformationsgesetzes. Die begehrten Unterlagen stellen, anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, auch Umweltinformationen dar. Beantragt hatten die Kläger den Zugang zu verschiedenen Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Planung, Genehmigung und Errichtung eines Großflughafens stehen. In der Entscheidung rügt das Oberverwaltungsgericht die enge Auslegung des Umweltinformationsbegriffs durch die Vorinstanz. Diese hatte den Zugangsanspruch auf Daten beschränkt, die als Entscheidungsgrundlage für den Planfeststellungsbeschluss gedient haben. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts enthält grundlegende Ausführungen zum Zweck des Umweltinformationsrechts. Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, die strittigen Informationen herauszugeben. Die Eilbedürftigkeit wird mit dem Zeitplan des von den Antragstellern beabsichtigten Klageverfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem die Informationen verwendet werden sollen, begründet.
Schlagwort
Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Prozessuales, Begriffsbestimmung
Download
12 S 12.12 - 14.05.2012
Quelle
Landesrechtsportal Brandenburg
Verfahrensgang